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BGH, 04.03.1997 - VI ZR 282/96 |
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Verfahrensgang
- OLG München, 03.05.1996 - 10 U 6205/95
- BGH, 04.03.1997 - VI ZR 282/96
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97
Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge
Entgegen der Ansicht der Revision ist eine abweichende Betrachtungsweise nicht gerechtfertigt, falls sich der Verletzte bis zu seinem Tode durchgehend oder überwiegend in einem Zustand der Empfindungsunfähigkeit oder Bewußtlosigkeit befunden hat (vgl. OLG München, VersR 1998, 645, bestätigt durch Nichtannahmebeschluß des erkennenden Senats vom 4. März 1997 - VI ZR 282/96 -). - OLG Hamm, 08.02.2000 - 9 U 183/99
Schadensersatz infolge eines Verkehrsunfalls; Anspruch auf Ersatz der Kosten der …
Der BGH hat in dem oben genannten Urteil vom 12.05.1998 (…a.a.O.) ausdrücklich ausgeführt, daß seine neue Rechtsprechung zum Schmerzensgeld bei dauerndem Verlust der Empfindungsfähigkeit und des Bewußtseins (vgl. OLG München VersR 1998, 645; bestätigt durch Nichtannahmebeschluß vom 04.03.1997 - VI ZR 282/96; BGH VersR 1993, 585) in Fällen wie dem vorliegenden nicht anzuwenden sei, weil das Schadensereignis zum Tode führt, während das bei einer Persönlichkeitszerstörung zuzuerkennende Schmerzensgeld seinen inneren Grund darin finde, daß der Geschädigte nach dem schädigenden Ereignisses unter objektiv schweren Beeinträchtigungen weiter leben muß .